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VG München, 22.07.2021 - M 12 K 20.555 |
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FreizügG/EU § 5 Abs. 4; FreizügG/EU § 2 Abs. 2; FreizügG/EU § 4; RL 2004/38/EG Art. 7; AEUV Art. 21 Abs. 1; FreizügG/EU § 4a; FreizügG/EU § 3a Abs. 1
Verlust der Freizügigkeitsberechtigung bei fehlender wirtschaftlicher Integration - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14
Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und …
Auszug aus VG München, 22.07.2021 - M 12 K 20.555
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine Freizügigkeitsberechtigung vorliegt, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14; BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30/02).Damit soll sichergestellt werden, dass der einreisende Unionsbürger die Sozialhilfe des Aufnahmestaates nicht in Anspruch nehmen muss (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - juris Rn. 21).
Insbesondere darf eine Bewertung nicht ohne eine umfassende Beurteilung der Frage vorgenommen werden, welche Belastung dem nationalen Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit aus der Gewährung dieser Leistung nach Maßgabe der individuellen Umstände, die für die Lage des Betroffenen kennzeichnend sind, konkret entstünde (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14).
- EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht - …
Auszug aus VG München, 22.07.2021 - M 12 K 20.555
Des Weiteren die konkreten persönlichen Umstände des Betroffenen, aus welchen sich dessen Hilfsbedürftigkeit ergibt sowie die Aufenthaltsdauer (vgl. etwa EuGH, U.v. 7.9.2004 - C-456/02).Eine materielle Freizügigkeitsberechtigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 4 Satz 1 FreizügG/EU (bzw. Art. 7 Abs. 1 lit. b) RL 2004/38 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 AEUV) darf demnach insbesondere nur dann verneint werden, wenn die staatliche Unterstützung nicht nur zur vorübergehenden Überbrückung einer finanziellen Notlage dient und der Betroffene ohne eine Ausnahme vom Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit rechtfertigenden Grund sozialhilfebedürftig wurde bzw. bleibt (vgl. EuGH, U.v. 7.9.2004 - Trojani, C-456/02 - ECLI:ECLI:EU:C:2004:488).
- EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Baumbast und R
Auszug aus VG München, 22.07.2021 - M 12 K 20.555
Vielmehr bedarf es hierfür einer einzelfallbezogenen Abwägung (EuGH, U.v. 17.9.2001 - Rs C-413/99 - Baumbast - ECLI:ECLI:EU:C:2002:493). - BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …
Auszug aus VG München, 22.07.2021 - M 12 K 20.555
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine Freizügigkeitsberechtigung vorliegt, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14; BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30/02). - EuGH, 05.10.1988 - 196/87
Steymann / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus VG München, 22.07.2021 - M 12 K 20.555
Mit der Verlegung des Wohnsitzes oder der Begründung eines Daueraufenthalts endet die Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit (EuGH, U.v. 5.10.1988 - Steymann, Rs. 196/87 - BeckRS 2004, 72174).
- VG Bayreuth, 06.04.2022 - B 6 K 20.1313
Verlust des Freizügigkeitsrechts
Bei Beurteilung der "Unangemessenheit" ist insbesondere zu prüfen, ob der Betreffende vorübergehende Schwierigkeiten hat und es sind die Dauer des Aufenthalts, die persönlichen Umstände des Betreffenden und der ihm gewährte Sozialhilfebetrag zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, a.a.O. Rn. 21; VG München, U.v. 22.7.2021 - M 12 K 20.555 - juris Rn. 42;… VG Würzburg, U.v. 17.5.2021 - W 7 K 20.1250 - juris Rn. 26).